Pflegegrad 1–5?

Erhalten Sie Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat – zuzahlungsfrei nach Genehmigung.

100 % von der Pflegekasse bezahlt · Ohne Rezept · Monatliche Lieferung nach Hause

✔ Gesetzlicher Anspruch nach § 40 SGB XI

✔ Kostenübernahme durch die Pflegekasse bis zu 42 €/Monat (nach Genehmigung)

✔ Start der Lieferung im Genehmigungsmonat

✔ DSGVO-konforme Datenverarbeitung (minimale Datenerhebung)

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Sie zahlen: 0 €

Warum sind Pflegehilfsmittel zuzahlungsfrei?

Keine versteckten Kosten · Jederzeit kündbar

Pflegebox Inhalt

Diese Pflegehilfsmittel sind enthalten

Einmalhandschuhe -

hygienischer Schutz bei der Pflege

Mundschutz -

zusätzlicher Schutz

Händedesinfektion –

für saubere Hände im Alltag

Schutzschürzen –

hygienisches Arbeiten

Flächendesinfektion -

hygienische Oberflächen

Bettschutzeinlagen -

Schutz für Bett & Möbel

Die Zusammenstellung kann jederzeit angepasst werden.

Für wen ist das geeignet?

Passt das zu Ihrer Situation?

Geeignet, wenn …

✅ ein Pflegegrad (1–5) vorliegt

✅ die Pflege zu Hause stattfindet (z. B. ambulante Unterstützung)

✅ regelmäßig Verbrauchshilfsmittel benötigt werden

Oft nicht passend, wenn …

➡️ kein Pflegegrad vorhanden ist

➡️ die Versorgung ausschließlich stationär erfolgt

Unsicher, ob es passt?

Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht.
Wir melden uns zeitnah per E-Mail bei Ihnen zurück.

Warum Main Pflegehilfsmittel?

Viele Anbieter liefern ähnliche Produkte – entscheidend ist, wie klar und verlässlich der Prozess für Sie ist.

  • Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert – von Antrag bis Lieferung.

  • Sie füllen online aus – wir übernehmen die Einreichung und die Kommunikation mit der Pflegekasse im Prozess.

  • Auswahl anpassbar, pausierbar oder beendbar – ohne unnötige Hürden.

 FAQ

  • Im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs bis zu 42 €/Monat übernimmt die Pflegekasse die Kosten in vielen Fällen. Voraussetzung ist die Genehmigung durch die Pflegekasse.

  • Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel kein Rezept erforderlich.

  • Keine unnötige Bindung. Sie können die Versorgung anpassen, pausieren oder beenden.

  • Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Wir informieren transparent über die nächsten Schritte.

  • Sobald die Pflegekasse genehmigt, startet die Lieferung im selben Monat – danach monatlich.

  • Nur die Angaben, die für Antragseinreichung und Kommunikation mit der Pflegekasse erforderlich sind.

  • Ja, Angehörige können den Antrag unterstützen..

  • Pflegegrad 1 bis 5.